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Standort-Check: geprüfter Datenpass

Status: Live mit Grenze · Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne gespeicherten Standort-Report.

Der öffentliche Standort-Check zeigt, welche qualifizierten Daten an einer ausgewählten österreichischen Adresse tatsächlich vorliegen. Jede Quellenkarte benennt ihren verfügbaren Stand, eine belegte Abdeckung oder den konkreten Grund, weshalb keine Aussage möglich ist.

Das Werkzeug ist kein Ersatz für den umfassenden Standort-Report. Es erzeugt keinen gespeicherten Report, keinen Permalink, keine PDF-Datei und keine Parzellengeometrie zum Download.

Welche Karten angezeigt werden

Der Standort-Check kennt dreizehn Karten. Zwölf sind freigegeben; die Karte „Lokale Klimazone“ ist für dieses Werkzeug nicht konfiguriert und legt ihren Status offen. Welche Karten an einem Standort einen Befund liefern, hängt von der Abdeckung der jeweiligen Quelle ab. Die Coverage-Matrix führt dazu für alle neun Bundesländer einen dokumentierten Status.

KarteWas sie beantworten kannWo sie endet
Klima am StandortJahreswerte aus dem qualifizierten SPARTACUS-v3-1-km-Rasterregionales Modell; keine Messung auf der Parzelle
HitzetageHitzetage und Tropennächte im Mittel 1991–20201-km-Raster; historisch, keine Prognose
Brachflächenpotenzialfreigegebenen BMLUK-Modellhinweis einordnenbekannte Datenlücken; kein amtlicher Negativbefund
Grundstückvorhandenen BEV-Punktbefund zeigennur geprüfter Gänserndorf-Pilot (Datenstand 01.04.2026); kein Export
Hochwasseramtliche HQ30/HQ100/HQ300-Flächen und rote/gelbe BWV-Zonennur amtliche Risikogebiete, Stand 2020; im NÖ-Pilot Landesdaten
WidmungNÖ: Kategorie der Widmungsumhüllenden; Wien: Widmung mit Bauklasse; Vorarlberg: Widmung oder Ersichtlichmachung laut Plan; Oberösterreich: Widmung mit Kennzahlnur NÖ, Wien, Vorarlberg und Oberösterreich; keine Rechtsauskunft
ErdbebenZone und agR des nächsten ÖNORM-ReferenzortsReferenzort ist nicht der Bauplatz; keine Statik
Lokale Klimazoneaktuellen Werkzeugstatus offenlegenfür dieses Werkzeug nicht konfiguriert
RadonpotenzialKlasse 1–3 der AGES-Radonpotenzialkarte für die GemeindeGemeinde-Einstufung; keine Messung im Gebäude
Öffi-AnbindungÖV-Güteklasse A–G am Standort in Klartext einordnenModell zu einem Fahrplan-Stichtag; kein Fahrplan
Denkmalschutzob der Standortpunkt auf einem Grundstück der Denkmalliste liegtHinweis, keine Rechtsauskunft; Liste nicht verbindlich
Breitband (Festnetz)gemeldete Festnetz-Bandbreite und geförderten Ausbau der 100-m-ZelleMeldung der Netzbetreiber; kein Angebot für die Adresse
Wildbach und Lawinerote/gelbe Zone laut Gefahrenzonenplan der WLV, Hinweisbereichenur im raumrelevanten Bereich eines Gemeindeplans; kein Gutachten

Die Erdbebenkarte nennt die Gefahrenzone nach ÖNORM B 1998-1 und die Referenz-Bodenbeschleunigung agR des nächstgelegenen Orts der ÖNORM-Ortstabelle samt Ortsname und Entfernung. Der Referenzort ist nicht Ihr Bauplatz; die Karte ist keine Tragwerks- oder Standsicherheitsbeurteilung und ersetzt weder Tragwerksplanung noch eine Bemessung nach der Norm. Liegen zwei Orte gleich weit entfernt und weisen unterschiedliche Werte aus, zeigt die Karte einen Grenzfall statt einer willkürlichen Auswahl.

Die Hitzekarte zeigt, wie viele Hitzetage, Tage ab 35 °C und Tropennächte in der 1-km-Rasterzelle Ihres Standorts im Mittel der Jahre 1991–2020 auftraten. Das ist ein historischer, regionaler Klimaindikator – keine Prognose, kein aktuelles Jahr und keine Messung auf dem Grundstück.

Die Radon-Karte nennt die Potenzialklasse der Gemeinde und die zugehörige Kategorie der Radonschutzverordnung: Radonschutzgebiet, Radonvorsorgegebiet oder keines von beiden. Die Radonkonzentration in einem konkreten Gebäude hängt auch vom Gebäude selbst ab; Gewissheit gibt nur eine Messung in den Innenräumen. Die Karte verlinkt dazu die Informationsseite der AGES. Liegt ein Standort auf einer Gemeindegrenze mit unterschiedlicher Einstufung, wird keine Klasse gewählt. Die Karte nennt zwei Quellen mit je eigenem Lizenzlink: die Radonpotenzialkarte der AGES (CC BY 4.0) und die Gemeindegrenzen von data.gv.at/geoland.at (CC BY 3.0). Seit dem 27. September 2026 ist ein geprüfter Datenstand für alle 2.108 Gemeindeflächen Österreichs freigegeben. Fehlt ein freigegebener, aktueller Datenstand, zeigt die Karte „Nicht freigegeben“ statt einer Klasse.

Die Widmungskarte nennt für Standorte in Niederösterreich die Kategorie der Widmungsumhüllenden des Landes, etwa „Bauland Wohn- oder Mischnutzung“. Diese Übersicht ist generalisiert: Das Land fasst Widmungsarten zusammen und führt gleichartige Flächen über Straßen hinweg zusammen. Die Karte nennt den Rechtskraft-Stichtag der Lieferung und das Datum der letzten genehmigten Planänderung der Fläche. Sie ist keine Rechtsauskunft: Maßgeblich ist allein der rechtsgültige Flächenwidmungsplan Ihrer Gemeinde. Spätere Änderungen, Bausperren und laufende Verfahren sind nicht enthalten.

  • Liegt Ihr Standort weniger als 5 m von einer Widmungsgrenze entfernt, zeigt die Karte einen Grenzfall und keine Kategorie.
  • Liegt keine der 23 erfassten Kategorien am Standort, ist das keine Aussage über die Widmung. Land- und forstwirtschaftliches Grünland, Verkehrsflächen und Gewässer enthält die Übersicht nicht.
  • Außerhalb Niederösterreichs, Wiens, Vorarlbergs und Oberösterreichs gibt es keinen Befund.

Seit dem 27. September 2026 ist der geprüfte Datenstand mit Rechtskraft-Stichtag 31.12.2025 freigegeben. Fehlt ein freigegebener, aktueller Datenstand, ist die Karte als „Nicht freigegeben“ gekennzeichnet.

Für Wien nutzt die Karte seit dem 30. September 2026 eine eigene Quelle: die generalisierte Flächenwidmung der Stadt Wien. Sie nennt die Widmung samt Bauklasse, etwa „Gemischtes Baugebiet Bauklasse 5“, dazu besondere Festlegungen wie „Grundfläche für öffentliche Zwecke“ und den Tag, an dem LandNutzen den Datendienst der Stadt abgerufen hat. Die Stadt führt ihn bei jeder Kundmachung neuer Pläne nach; einen Stichtag gibt es nicht.

  • Rechtsgültig ist allein das vom Gemeinderat beschlossene Plandokument. Später beschlossene Pläne, Bausperren und laufende Verfahren fehlen.
  • Liegt eine andere Widmung oder Bauklasse weniger als 5 m entfernt, zeigt die Karte einen Grenzfall. Eine Straße neben dem Adresspunkt zählt nicht als andere Widmung.
  • Straßen, Plätze und Teile der Ackerflächen am Stadtrand haben in der Übersicht keine Widmungsfläche; ein fehlender Befund ist dort keine Aussage über die Widmung.
  • Freigegeben ist der Datenstand vom 30.09.2026. Fehlt ein freigegebener, aktueller Datenstand, ist die Karte als „Nicht freigegeben“ gekennzeichnet.

Für Vorarlberg nutzt die Karte seit dem 4. Oktober 2026 eine eigene Quelle: den Flächenwidmungsplan des Landes Vorarlberg. Er zeigt die Widmung so, wie sie im Plan steht, etwa „Baufläche Kerngebiet – Signatur BK“ oder „Freifläche Landwirtschaftsgebiet – Signatur FL“, dazu die Gemeinde, den Planstand der Gemeinde, eine allfällige Befristung samt Folgewidmung und den Tag, an dem LandNutzen den Datendienst des Landes abgerufen hat.

  • Der Plan enthält neben Widmungen auch Ersichtlichmachungen: Wald, Gewässer sowie Landes- und Bundesstraßen und Bahnen, die andere Planungen und Gesetze festlegen. Die Karte nennt sie ausdrücklich „Ersichtlichmachung …, keine Widmung“.
  • Rechtsgültig ist allein der von der Gemeinde beschlossene und kundgemachte Flächenwidmungsplan. Später beschlossene Änderungen, Bausperren und laufende Verfahren fehlen.
  • Liegt eine andere Fläche des Plans weniger als 5 m entfernt, zeigt die Karte einen Grenzfall. Eine Straße neben dem Adresspunkt zählt nicht als andere Fläche. Liegt der Adresspunkt selbst auf der Straße und keine andere Fläche näher als 5 m, sagt die Karte, dass die Widmung des Grundstücks daneben daraus nicht ablesbar ist; sonst zeigt sie einen Grenzfall.
  • Ist eine Befristung im Plan abgelaufen, nennt die Karte das mit dem Prüfdatum; den aktuellen Stand kennt die Gemeinde.
  • Vorbehaltsflächen (Signatur mit Kürzeln in eckigen Klammern, etwa „[RT,KI]-BK“) nennt die Karte mit dem Zweck laut Plan, etwa „Rathaus, Kirche“, und erklärt die Vorbehaltsfläche nach § 20 Raumplanungsgesetz. Kürzel, die die Lieferung des Landes nicht eindeutig belegt, und die neuere Schreibweise mit laufender Nummer deutet die Karte nicht, sondern kennzeichnet sie als „Vorbehaltszweck laut Plan“.
  • Freigegeben ist der Datenstand vom 04.10.2026. Fehlt ein freigegebener, aktueller Datenstand, ist die Karte als „Nicht freigegeben“ gekennzeichnet.

Für Oberösterreich nutzt die Karte seit dem 8. Oktober 2026 eine eigene Quelle: die Schicht Widmungen Flächen des Landes Oberösterreich. Der Dienst des Landes liefert die Widmung als Kennzahl; die Karte zeigt sie zusammen mit dem Klartext der Planzeichenverordnung, etwa „Kerngebiet (Kennzahl 11002)“, dazu die Gemeinde, Zweck und Zusatzangabe der Gemeinde im Wortlaut und den Tag, an dem LandNutzen den Datendienst des Landes abgerufen hat. Einen Planstand je Gemeinde nennt das Land nicht.

  • Nicht enthalten sind Überlagerungen (Vorbehaltsflächen, Schutzzonen und Ähnliches), Linien- und Punktwidmungen, die Planlegende der Gemeinde und Bebauungspläne.
  • Rechtsgültig ist allein der von der Gemeinde beschlossene und kundgemachte Flächenwidmungsplan. Später beschlossene Änderungen, Bausperren und laufende Verfahren fehlen.
  • Überlagern sich am Adresspunkt mehrere Flächen oder liegt eine andere Fläche weniger als 5 m entfernt, zeigt die Karte einen Grenzfall. Eine Straße neben dem Adresspunkt zählt nicht als andere Fläche. Liegt der Adresspunkt selbst auf der Straße, sagt die Karte, dass die Widmung des Grundstücks daneben daraus nicht ablesbar ist.
  • Freigegeben ist der Datenstand vom 08.10.2026. Fehlt ein freigegebener, aktueller Datenstand, ist die Karte als „Nicht freigegeben“ gekennzeichnet.

Die Denkmalschutz-Karte prüft, ob der Standortpunkt auf einem Grundstück liegt, das die Denkmalliste des Bundesdenkmalamts nennt (alle neun Bundesländer, Stand Juni 2026). Die Umrisse der gelisteten Grundstücke stammen aus der Katastralmappe des BEV. Die Karte ist ein Hinweis, keine Rechtsauskunft: Die Liste ist laut Bundesdenkmalamt rechtlich nicht verbindlich und nennt nicht, wie weit der Schutz reicht. Maßgeblich sind Bescheid oder Verordnung und die Eintragung im Grundbuch; verbindliche Auskunft gibt das Bundesdenkmalamt.

  • Treffer: Für geschützte Objekte gilt ein Bewilligungsvorbehalt – Veränderung und Abbruch brauchen eine Bewilligung des Bundesdenkmalamts; die Nutzung bleibt möglich. Die Karte nennt Eintrag, Schutzstatus, Katastralgemeinde und Grundstücksnummer.
  • Grenzfall: Liegt der Standortpunkt weniger als 2 m von der Grenze eines gelisteten Grundstücks entfernt, wird kein Grundstück zugeordnet.
  • Nachbarschaft: Gelistete Grundstücke im 14-m-Umkreis um den Standortpunkt nennt die Karte rein informativ. Der Bericht misst diesen Umkreis ab der Grundstücksgrenze; der Standort-Check kennt die Grenze Ihres Grundstücks nicht und misst deshalb ab dem Punkt.
  • Kein Treffer ist keine Entwarnung: Nicht jede Grundstücksnummer der Liste lässt sich eindeutig zuordnen, und Ensembles, Ortsbildschutz oder Schutzzonen nach Landesrecht sowie bewegliche Denkmale sind nicht erfasst.

Die Karte nennt zwei Quellen mit je eigenem Lizenzlink: das Bundesdenkmalamt und das BEV. Seit dem 30. September 2026 ist der geprüfte Datenstand (Denkmalliste Stand Juni 2026, Grundstücksumrisse Stand 01.04.2026) für ganz Österreich freigegeben. Fehlt ein freigegebener, aktueller Datenstand, zeigt die Karte „Nicht freigegeben“.

Umgebungsklimadaten können in anderen Produktpfaden zulässig sein. Das öffnet sie nicht automatisch für diesen Standort-Check.

Quellenbasierte Klima-, Hitze-, Erdbeben-, Radon-, Widmungs-, Brachflächen-, Hochwasser-, Denkmalschutz-, Wildbach-und-Lawinen- und freigegebene Grundstückskarten nennen den exakt vorgeschriebenen Quellenhinweis – auch bei mehrdeutigen Grenzbefunden. Quelle und Lizenz sind anklickbar; zusätzliche Nutzungsbedingungen erscheinen nur, wenn die jeweilige Quelle sie tatsächlich bereitstellt. Verlangt die Lizenz einen Bearbeitungshinweis oder den Hinweis, dass der Datenanbieter die Auswertung nicht unterstützt, steht auch dieser direkt an der Karte. Daraus entstehen keine weiteren Einsichts-, Export- oder Nutzungsrechte.

Öffi-Anbindung: die ÖV-Güteklasse

Die Karte „Öffi-Anbindung“ zeigt österreichweit die ÖV-Güteklasse nach dem einheitlichen Modell von ÖROK und Mobilitätsministerium (BMIMI). Die Skala reicht von A (höchstrangige Erschließung, städtisch) bis G (Basiserschließung, ländlich). Die Klasse ergibt sich aus Verkehrsmittel und Takt der nahen Haltestellen zwischen 6 und 20 Uhr und dem Fußweg dorthin. Wie weit der Fußweg zählt, hängt von der Haltestellenkategorie ab: höchstens 1.250 m, bei selten bedienten Haltestellen nur 500 oder 750 m. Grundlage sind die Fahrpläne eines Werktags-Stichtags; der Datenstand steht auf der Karte. Seit dem 27. September 2026 ist der Stand mit dem Stichtag 22.10.2025 freigegeben.

  • Keine Fahrplanauskunft: Die Karte sagt nichts über einzelne Verbindungen, Umstiege oder Fahrzeiten.
  • „Keine Güteklasse“ heißt: Nach dem Modell liegt keine Haltestelle in der je nach Haltestellenkategorie berücksichtigten Gehdistanz. Eine selten bediente Haltestelle kann trotzdem in 500 bis 1.250 m Gehweg liegen. Bedarfsverkehre wie Rufbus oder Anrufsammeltaxi sind nicht erfasst.
  • Grenzlage: Beginnt innerhalb von 25 m eine andere Klasse oder ein Bereich ohne Klasse, sagt die Karte das dazu. An einer gemeinsamen Grenze gilt die bessere Klasse.
  • Die Klassen sind im Kontext der Lage zu lesen: „G“ ist für eine ländliche Gemeinde etwas anderes als für eine Innenstadt. Ein Anspruch auf ein ÖV-Angebot entsteht daraus nicht.

Die ÖV-Güteklassen stehen ohne Lizenz zur freien Nutzung bereit; es gilt der Haftungsausschluss der ÖROK, den die Karte verlinkt.

Breitband: gemeldete Versorgung, kein Angebot

Die Karte „Breitband (Festnetz)“ zeigt für die 100 × 100 m große Rasterzelle, in der Ihre Adresse liegt, was die Netzbetreiber für den Breitbandatlas gemeldet haben: die höchste Downloadrate über alle Netze und Techniken (wie im Breitbandatlas abgerundet und ab 1.000 Mbit/s gedeckelt), die Uploadrate dieser Meldung, die gemeldeten Techniken wie Glasfaser (FTTH), Kabel (DOCSIS) oder DSL und wie viele Netzbetreiber gemeldet haben. Die Stufe „ab 100 Mbit/s“, „30 bis unter 100 Mbit/s“ oder „unter 30 Mbit/s“ folgt denselben Schwellen wie der Report, aber ohne Ampelfarbe. Funk-Anschlüsse (WLAN oder Fixed Wireless Access) zählt der Breitbandatlas zum Festnetz; beruht die höchste Rate darauf, sagt die Karte das ausdrücklich und nennt die Rate per Leitung.

  • Kein Angebot: Gemeldet wird, dass in der Zelle mindestens ein Anschluss vorhanden ist oder kurzfristig zu regulären Kosten hergestellt werden kann. Nicht jedes Gebäude ist damit angeschlossen; ob, wie schnell und zu welchem Preis Ihre Adresse versorgt werden kann, klärt nur der Netzbetreiber. Die Karte verlinkt dafür den Breitbandatlas, der die Anbieter an der Adresse zeigt.
  • Keine Versorgung gemeldet heißt nicht „kein Internet möglich“: Das kann eine unbebaute Zelle oder eine Versorgungslücke sein. Satelliteninternet erfasst der Breitbandatlas nicht.
  • Geförderter Ausbau: Liegt die Zelle in einem Förderprojekt der Initiativen Breitband Austria 2020/2030, nennt die Karte Programm, Technik und Projektstand wörtlich aus der Quelle – ein Zukunftssignal, keine Anschluss- oder Terminzusage. An der Stufe ändert das nichts.

Quelle ist der Breitbandatlas (Breitbandbüro / BMWKMS, Festnetzdaten der Netzbetreiber über die RTR-GmbH) unter CC BY 3.0 AT; Quelle und Lizenz sind anklickbar. Seit dem 30. September 2026 ist der geprüfte Datenstand (Festnetz Q1/2026, geförderter Ausbau Stand 30.06.2026) für ganz Österreich freigegeben. Fehlt ein freigegebener, aktueller Datenstand, zeigt die Karte „Nicht freigegeben“.

Treffer, Lücken und Grenzen richtig lesen

Eine Karte unterscheidet einen echten Treffer, einen belegten Nullbefund, fehlende Abdeckung, mehrdeutige Parzellengrenzen, veraltete Quellen, technische Fehler, fehlende Freigaben und noch nicht konfigurierte Daten.

Ein Nullbefund ist nur zulässig, wenn der konkrete Ort von einer aktuellen, qualifizierten Quelle tatsächlich abgedeckt ist. „Nicht verfügbar“, „außerhalb der Abdeckung“ oder „Quelle veraltet“ bedeutet nicht feststellbar – und niemals „kein Risiko“, „keine Widmung“ oder „kein Grundstück vorhanden“.

Innerhalb Niederösterreichs gilt ebenfalls keine automatische Vollständigkeit: BEV-Parzellen sind nur im dokumentierten Gänserndorf-Pilot freigegeben. Eine verbindliche Widmungsauskunft, Eigentümerdaten, Katasterexporte, Planungsrecht, Bewilligungen und verbindliche Risikobeurteilungen bleiben ausdrücklich ausgeschlossen.

Hochwasser: was die Karte zeigt und was nicht

Seit dem 27. September 2026 ist der österreichweite Datenstand freigegeben. Die Hochwasserkarte prüft damit ganz Österreich, aber nur die amtlich ausgewiesenen Hochwasser-Risikogebiete der EU-Hochwasserrichtlinie (Überflutungsflächen HQ30, HQ100 und HQ300, Meldung 2020) und die gemeldeten roten und gelben Gefahrenzonen der Bundeswasserbauverwaltung (Stand Oktober 2020). Das sind nicht alle Gewässer: Die aktuelle Ausweisung umfasst rund 2.963 km, etwa 2,5 % des Gewässernetzes. Wildbach- und Lawinenzonen (dafür gibt es eine eigene Karte), Starkregen und Oberflächenabfluss sind nicht enthalten. Weil die Meldung 2020 abgeschlossen ist, hat der Datenstand kein Ablaufdatum; die Karte zeigt als Aktualität „Nicht anwendbar“.

  • Treffer: Der Adresspunkt liegt in einer amtlichen Überflutungsfläche; genannt wird die häufigste getroffene Jährlichkeit und gegebenenfalls die rote oder gelbe Zone.
  • Kein Treffer: Am Adresspunkt liegt keine dieser Flächen. Das ist keine Entwarnung – der Punkt kann an einem nicht untersuchten Gewässer liegen.
  • Grenzfall: Der Punkt liegt weniger als 5 m von einer Flächengrenze entfernt; die Karte legt sich dann nicht fest.

Im Gänserndorf/Marchegg-Pilot zeigt die Karte stattdessen die aktuelleren Hochwasserabflussbereiche des Landes Niederösterreich. Die Auswertung ersetzt weder den Gefahrenzonenplan der Gemeinde noch ein Gutachten; LandNutzen vereinfacht die amtlichen Flächen um höchstens 2 m und wertet nur den Adresspunkt aus.

Wildbach und Lawine: der Gefahrenzonenplan der WLV

Die Karte „Wildbach- und Lawinengefahrenzonen“ liest die Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) für ganz Österreich aus einem geprüften Datenstand. Solche Pläne gibt es für Gemeinden mit Wildbach- oder Lawineneinzugsgebieten, überwiegend im alpinen Raum, und sie beurteilen nur den raumrelevanten Bereich der Gemeinde – meist den Siedlungsraum.

  • Rote Zone: Die ständige Nutzung für Siedlung und Verkehr ist wegen der Gefährdung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich; eine Bebauung ist in der Regel ausgeschlossen.
  • Gelbe Zone: Die Nutzung ist beeinträchtigt; Bauvorhaben sind in der Regel nur mit Auflagen möglich.
  • Blaue, braune und violette Bereiche sind Vorbehalts- und Hinweisbereiche, etwa für Schutzmaßnahmen oder Hinweise auf Rutschung und Steinschlag – keine Gefahrenzonen.
  • Raumrelevanter Bereich ohne Zone: kein Treffer. Der Bereich selbst ist keine Gefahrenzone, sondern ein Planungshinweis; „keine Zone“ ist keine Garantie gegen Naturgefahren.
  • Kein Plan am Standort: „Außerhalb der Abdeckung“. Dort beurteilt der Gefahrenzonenplan nichts – das ist keine Entwarnung.
  • Grenzfall: Liegt eine Zonengrenze weniger als 5 m entfernt, legt sich die Karte nicht fest.

Die Karte nennt Plan, Gemeinde und Revisionsjahr und kennzeichnet Entwürfe, die noch nicht ministeriell genehmigt sind. Maßgeblich bleiben der Gefahrenzonenplan Ihrer Gemeinde und die Auskunft der zuständigen Dienststelle der WLV. Seit dem 30. September 2026 ist der geprüfte Datenstand (Gefahrenzonenpläne mit Revisionsstand 26.08.2026) für ganz Österreich freigegeben. Fehlt ein freigegebener, aktueller Datenstand, zeigt die Karte „Nicht freigegeben“.

Datenschutz vor der Auswahl

Sie wählen einen österreichischen Adressvorschlag aus. LandNutzen prüft den Vorschlag und das zugehörige Bundesland mit signierten Nachweisen, bevor eine Datenquelle abgefragt wird.

Für Wien darf das Bundesland bei fehlender Providerangabe ausschließlich aus der eindeutig genannten Stadt „Wien“ oder „Vienna“ erkannt und serverseitig signiert werden. Widersprüchliche Angaben und andere Städte ohne Bundesland bleiben gesperrt; aus Koordinaten wird kein Bundesland abgeleitet.

Adresse, Koordinate, Signaturen und Ergebnis werden nicht als Report, Such- oder Ergebnishistorie gespeichert. Das Werkzeug setzt keinen Report- oder Session-Cookie. Nur der bestehende Missbrauchsschutz speichert einen getrennten pseudonymen IP-Hash mit Tag und Zähler; eine Klar-IP oder Standortdaten sind darin nicht enthalten. Zur Verbesserung des Werkzeugs zählt LandNutzen je bestätigter Prüfung kennungsfrei einen Start, einen Endzustand und einen Serverlauf mit Laufzeitklasse und grobem Bundeslandcode als Tageszähler — ohne Adresse, Koordinate, Gemeinde oder Ergebnis (Datenschutz). Als Abschluss zählt eine Prüfung, bei der mindestens eine Karte einen Befund enthält; sonst wird ein ehrlicher Endzustand gezählt. Eigene Prüfläufe von LandNutzen werden seit dem 6. Oktober 2026 getrennt von der öffentlichen Nutzung gezählt.

Schon beim bloßen Aufruf wird keine Kontositzung im Browser im Hintergrund abgefragt. Links zum Standort-Report und zur Anmeldung werden nicht vorsorglich vorgeladen; vor einer bewussten Navigation entstehen keine neuen Auth-, Report- oder Sitzungs-Cookies. Bestehende Sicherheitswarnungen und reguläre Anmeldungen auf anderen Seiten bleiben unverändert.

Details stehen in der Datenschutzerklärung für den Standort-Check.

Quellen, Methode und Anschlussprüfung

Der Datenpass ist eine nachvollziehbare Orientierung. Er ersetzt weder eine amtliche Auskunft oder Vermessung noch eine rechtliche, planerische, baubehördliche oder sonstige fachliche Prüfung.