Ein negativer Befund ist nur zulässig, wenn eine aktuelle, qualifizierte Quelle den konkreten Standort tatsächlich abdeckt. Fehlende Abdeckung, veraltete Daten, ungeklärte Nutzungsrechte, technische Fehler und mehrdeutige Grenzen bedeuten deshalb: nicht feststellbar.
Im Standort-Check stehen Katasterinformationen ausschließlich im einzeln ausgewiesenen Pilotbereich zur Verfügung. Widmungsdaten erscheinen für Niederösterreich nur aus einem freigegebenen Datenstand der generalisierten Widmungsumhüllenden des Landes und mit deren Rechtskraft-Stichtag, für Wien aus einem freigegebenen Datenstand der generalisierten Flächenwidmung der Stadt mit Widmung, Bauklasse und Abrufstand, für Vorarlberg aus einem freigegebenen Datenstand des Flächenwidmungsplans des Landes mit Planstand der Gemeinde und Abrufstand, für Oberösterreich aus einem freigegebenen Datenstand der Widmungen Flächen des Landes mit Kennzahl, Klartext der Planzeichenverordnung und Abrufstand; sie sind keine Rechtsauskunft, maßgeblich bleibt der Flächenwidmungsplan der Gemeinde beziehungsweise das Plandokument der Stadt. Hochwasser zeigt im Pilotbereich Gänserndorf/Marchegg die Landesdaten Niederösterreichs und im übrigen Österreich einen freigegebenen Datenstand, der nur die amtlichen Risikogebiete der EU-Hochwasserrichtlinie (Meldung 2020) und gemeldete Gefahrenzonen der Bundeswasserbauverwaltung enthält – ein Nullbefund ist dort keine Entwarnung. Die Erdbebenzone und die Referenz-Bodenbeschleunigung stammen vom nächstgelegenen Ort der ÖNORM-Ortstabelle, nicht vom Bauplatz, und ersetzen weder Tragwerksplanung noch eine Bemessung nach ÖNORM B 1998-1. Hitzetage und Tropennächte sind historische Mittelwerte der Jahre 1991–2020 im 1-km-Raster, keine Prognose. Die Radonklasse gilt für die ganze Gemeinde und ersetzt keine Messung in den Innenräumen; an einer Gemeindegrenze mit unterschiedlicher Einstufung wird keine Klasse gewählt. Denkmalschutz erscheint nur aus einem freigegebenen Datenstand als Hinweis aus der rechtlich nicht verbindlichen Denkmalliste des Bundesdenkmalamts, zugeordnet über die Grundstücksumrisse der BEV-Katastralmappe; unter 2 m zur Grundstücksgrenze wird nichts zugeordnet, und ein Nullbefund ist keine Entwarnung. Die Karte „Lokale Klimazone“ ist in diesem Werkzeug nicht konfiguriert. Für den gesonderten Standort-Report gelten eigene Quellen- und Abdeckungsgrenzen.
Die Öffi-Anbindung zeigt österreichweit die ÖV-Güteklasse A bis G von ÖROK und BMIMI: ein Modell aus Verkehrsmittel und Takt der nahen Haltestellen und dem Fußweg dorthin, berechnet für einen Werktags-Stichtag. Sie ist keine Fahrplanauskunft und sagt nichts über einzelne Verbindungen; Bedarfsverkehre wie Rufbus fehlen. An einer Klassengrenze gilt die bessere Klasse, eine nahe Grenze wird ausdrücklich benannt.
Wildbach- und Lawinengefahrenzonen stammen aus den Gefahrenzonenplänen der Wildbach- und Lawinenverbauung. Solche Pläne beurteilen nur den raumrelevanten Bereich von Gemeinden mit Wildbach- oder Lawineneinzugsgebieten; außerhalb davon trifft die Karte keine Aussage, und „keine Zone“ ist auch dort, wo ein Plan gilt, keine Garantie gegen Naturgefahren. Der raumrelevante Bereich selbst ist keine Gefahrenzone und wird ohne Warnzustand gezeigt; liegt eine Zonengrenze näher als 5 m, legt sich die Karte nicht fest.
Das 1-km-Raster ist ein regionaler Klimaindikator und weder Messung noch Prognose für eine einzelne Parzelle. PVGIS modelliert den Standort bei optimaler Ausrichtung; Verschattung, Dachstatik, Schnee, Alterung und Ausfälle sind nicht objektspezifisch geprüft.
Unsere Werkzeuge sind Orientierungshilfen. Sie ersetzen keine amtliche Auskunft, Vermessung, Widmungsprüfung, behördliche Bewilligung, verbindliche Risikobeurteilung oder Rechts- und Fachberatung.