Radon und Standort

Radonpotenzial nach Bundesland: Wie sich 2.095 Gemeinden auf drei Klassen verteilen

87,5 % der Gemeinden in Österreich sind laut Radonschutzverordnung mindestens Radonvorsorgegebiet, 104 zusätzlich Radonschutzgebiet – 93 davon in Ober-, Niederösterreich und Tirol. Eine Einstufung der ganzen Gemeinde, keine Messung im eigenen Haus.

Veröffentlicht
4. Oktober 2026
Stand
4. Oktober 2026
Geprüft am
4. Oktober 2026
Andreas Ostheimer · Verantwortlicher Schlussreview und Sichtfreigabe
Lesezeit
9 Minuten
Illustrative Luftansicht einer österreichischen Gemeinde zur Einordnung einer gemeindeweiten Radonpotenzialklasse
Illustrative Standortansicht: Die Radonpotenzialklasse gilt für eine ganze Gemeinde und ist keine Messung in einem Gebäude.Bild: LandNutzen · KI-gestütztes LandNutzen-Projektasset aus PR #335 · Für den LandNutzen-Webauftritt freigegeben · KI-generierte Illustration

Kurzantwort

Von den 2.095 Gemeinden, die die Radonpotenzialkarte der Republik Österreich einstuft, liegen 1.834 (87,5 %) mindestens in einem Radonvorsorgegebiet. 104 Gemeinden (5,0 %) sind zusätzlich Radonschutzgebiet; 93 davon liegen in Oberösterreich (37), Niederösterreich (30) und Tirol (26). 261 Gemeinden (12,5 %) sind weder das eine noch das andere – sie liegen ausnahmslos in zehn ganzen Bezirken und in Wien.

In Kärnten, Salzburg und Tirol ist jede Gemeinde mindestens Radonvorsorgegebiet. Im Burgenland und in Vorarlberg überwiegen dagegen Gemeinden ohne diese Einstufung; im Burgenland und in Wien gibt es kein Radonschutzgebiet.

Die Klasse gilt für eine ganze Gemeinde. Sie ist keine Messung in Ihrem Gebäude. Gewissheit über die Radonbelastung eines Hauses gibt laut AGES nur eine Messung.

Datenstand: aktiver, für die öffentliche Anzeige qualifizierter LandNutzen-Release 1c31717f-2bc2-4a63-8afb-b04d2c45b64d der AGES-Radonpotenzialkarte, Quellenstand 25. September 2020, am 28. September 2026 schreibgeschützt abgefragt. Nachweis: LandNutzen-Provenienz radon-onrap.

Was die drei Klassen bedeuten

Die Radonpotenzialkarte ordnet jeder Gemeinde eine von drei Klassen zu. In der Lieferung, die LandNutzen spiegelt, deckt sich jede Klasse exakt mit einer Kategorie der Radonschutzverordnung (RnV, BGBl. II Nr. 470/2020); LandNutzen prüft diese Übereinstimmung bei jedem Release. Die Kategorie steht wortgleich im Datensatz:

KlasseKategorie laut DatensatzWas die Rechtsgrundlage daran knüpft
1kein Radonvorsorgegebiet, kein Radonschutzgebietkeine gebietsbezogenen Pflichten aus der RnV
2Radonvorsorgegebiet, kein RadonschutzgebietRadonvorsorgemaßnahmen in neu errichteten Gebäuden mit Aufenthaltsräumen
3Radonvorsorge- und Radonschutzgebietzusätzlich Radonschutz an Arbeitsplätzen im Erdgeschoß und im Keller

Grundlage ist das Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020). Nach § 92 Abs. 2 legt das zuständige Ministerium per Verordnung zwei Arten von Gebieten fest: Radonschutzgebiete, in denen Radonschutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen zu treffen sind, und Radonvorsorgegebiete, in denen Radonvorsorgemaßnahmen in neu errichteten Gebäuden mit Aufenthaltsräumen zu treffen sind. Die RnV nennt die Radonschutzgebiete in Anlage 1 Abschnitt A einzeln mit Gemeindekennziffer, die Radonvorsorgegebiete in Abschnitt B je Bundesland und Bezirk. Der Referenzwert für das Jahresmittel der Radonkonzentration beträgt nach § 3 RnV sowohl in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden als auch an Arbeitsplätzen 300 Becquerel pro Kubikmeter.

Die Verteilung je Bundesland

Die Grafik zeigt, welcher Anteil der Gemeinden eines Bundeslands in welcher Klasse liegt. Gezählt werden Gemeinden, nicht Einwohnerinnen und Einwohner, Flächen oder Gebäude.

Gestapeltes Balkendiagramm: Anteil der Gemeinden je Radonpotenzialklasse in neun Bundesländern und für Österreich. Kärnten, Salzburg und Tirol haben keine Gemeinde in Klasse 1; Tirol hat mit 9,3 % den höchsten Anteil in Klasse 3. Im Burgenland (57,9 %), in Vorarlberg (69,8 %) und in Wien (100 %) überwiegt Klasse 1. Österreich: 12,5 % Klasse 1, 82,6 % Klasse 2, 5,0 % Klasse 3.

Die Grafik ist illustrativ; die vollständige und barrierefreie Quelle der Aussage ist die folgende Tabelle.

BundeslandGemeindenKlasse 1Klasse 2Klasse 3Anteil Klasse 1Anteil Klasse 2Anteil Klasse 3
Burgenland1719972057,9 %42,1 %0,0 %
Kärnten132012930,0 %97,7 %2,3 %
Niederösterreich57333510305,8 %89,0 %5,2 %
Oberösterreich43836365378,2 %83,3 %8,4 %
Salzburg119011540,0 %96,6 %3,4 %
Steiermark2862525838,7 %90,2 %1,0 %
Tirol2790253260,0 %90,7 %9,3 %
Vorarlberg966728169,8 %29,2 %1,0 %
Wien1100100,0 %0,0 %0,0 %
Österreich2.0952611.73010412,5 %82,6 %5,0 %

Anteile sind auf eine Nachkommastelle gerundet und ergeben deshalb nicht immer genau 100 %.

Wie gezählt wird: Das Bundesland ergibt sich aus der ersten Ziffer der fünfstelligen Gemeindekennziffer; so ist sie laut dem Gemeindeverzeichnis der Statistik Austria aufgebaut. Die Gemeindezahlen je Bundesland entsprechen dem dort ausgewiesenen Gebietsstand vom 1. Jänner 2021; Wien ist eine einzige Gemeinde. 13 Gemeinden bestehen in der Karte aus je zwei getrennten Flächen. Deshalb enthält der Datensatz 2.108 Flächen (Klassen 1/2/3: 262/1.742/104), aber nur 2.095 Gemeinden. Für die Tabelle zählt jede Gemeinde einmal. Spätere Gemeindezusammenlegungen ändern nach Anlage 1 der RnV nichts an der Festlegung.

Warum das Muster so aussieht

Das Muster folgt der Verordnung, nicht einer Auswertung von LandNutzen. Die RnV legt die Radonvorsorgegebiete bezirksweise fest und nimmt dabei ganze Bezirke aus. Klasse 1 kommt deshalb nur in vollständigen Bezirken vor:

  • Burgenland: Güssing, Jennersdorf, Neusiedl am See und Oberwart – zusammen 99 Gemeinden.
  • Niederösterreich: Bruck an der Leitha – 33 Gemeinden.
  • Oberösterreich: Ried im Innkreis – 36 Gemeinden.
  • Steiermark: Südoststeiermark – 25 Gemeinden.
  • Vorarlberg: Hier ist nur der Bezirk Bludenz Radonvorsorgegebiet; die Bezirke Bregenz, Dornbirn und Feldkirch mit zusammen 67 Gemeinden liegen in Klasse 1.
  • Wien ist in Abschnitt B der Verordnung nicht genannt und liegt vollständig in Klasse 1.

Die 104 Radonschutzgebiete dagegen nennt die Verordnung Gemeinde für Gemeinde. Sie verteilen sich auf 17 Bezirke. Die meisten liegen in Freistadt (19 von 27 Gemeinden) und Gmünd (16 von 21), gefolgt von Urfahr-Umgebung, Imst und Reutte mit je 11 sowie Zwettl mit 8 Gemeinden.

Warum eine bestimmte Gemeinde in eine bestimmte Klasse fällt, begründet die Verordnung nicht im Einzelnen. § 92 StrSchG 2020 verlangt, dass die Gebiete auf Grundlage erhobener Daten über die Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen und weiterer maßgeblicher Parameter festgelegt und alle zehn Jahre überprüft werden. Geologische Ursachen erklärt dieser Beitrag bewusst nicht, weil keine der hier verwendeten Quellen sie gemeindeweise belegt.

Was die Zahlen nicht aussagen

  • Keine Messung im Gebäude. Die tatsächliche Radonkonzentration in einem Gebäude lässt sich laut AGES nur durch eine Messung ermitteln. Die AGES erklärt außerdem, dass Radon aus Uran entsteht, das als Spurenelement in Gestein, Boden und Baumaterialien überall vorkommt, und dass bewohnte Gebäude vor allem in der kalten Jahreszeit Bodenluft ansaugen können.
  • Klasse 1 heißt nicht „radonfrei“. Radon entsteht laut AGES überall. Ob die Konzentration in einem bestimmten Gebäude erhöht ist, zeigt auch in einer Gemeinde der Klasse 1 nur eine Messung.
  • Kein Anteil der Bevölkerung, Fläche oder Gebäude. Eine kleine und eine große Gemeinde zählen gleich. Wie viele Menschen in einer Klasse wohnen, zeigt diese Auswertung nicht.
  • Keine Einstufung eines Grundstücks. Die Klasse gilt für die gesamte Gemeindefläche und ist weder parzellen- noch gebäudescharf.
  • Die Katalogbeschreibung passt nicht zur Einstufung. Der Eintrag auf data.gv.at nennt noch rund 500 Gemeinden mit erhöhtem Radonpotenzial und 20.000 Messungen. Das passt nicht zu den Klassen der aktuellen Lieferung, die sich mit der Verordnung decken. Maßgeblich für diesen Beitrag sind die Klassen im Datensatz.

Was Sie tun können

Messen. Nur eine Messung zeigt, wie hoch die Radonkonzentration in Ihrem Gebäude ist. Die AGES weist auf eine kostenlose Radonmessung mit zwei Detektoren für Privathaushalte hin, für die das Ministerium zweimal jährlich ein Kontingent bereitstellt. Für den Nachweis des Referenzwerts in Wohngebäuden legt Anlage 2 der RnV fest: gemessen wird in den beiden meistgenutzten Aufenthaltsräumen, mindestens sechs Monate lang, davon mindestens die Hälfte zwischen 15. Oktober und 15. April; verglichen wird der Mittelwert beider Räume mit 300 Becquerel pro Kubikmeter.

Neu bauen. In Radonvorsorgegebieten sind bei neu errichteten Gebäuden mit Aufenthaltsräumen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Laut AGES regelt die Baugesetzgebung den verpflichtenden Radonschutz für Neubauten; als Beispiel für Radonvorsorgegebiete nennt sie eine durchgehende Fundamentplatte von mindestens 20 cm mit konvektionsdichten Rohr- und Leitungsdurchführungen und verweist auf die ÖNORM S 5280-2. Welche Ausführung für Ihr Vorhaben verlangt ist, klären Baubehörde und Planung.

Bestand sanieren. Liegt eine Messung über dem Referenzwert, reichen die von der AGES beschriebenen Maßnahmen vom Abdichten der Bodenplatte bis zum Absaugen der Bodenluft unter dem Gebäude; die Kosten hängen stark von der Maßnahme ab.

Arbeitsplätze. In Radonschutzgebieten gelten für Arbeitsplätze im Erdgeschoß und im Keller die Bestimmungen zum Radonschutz am Arbeitsplatz (§ 98 Abs. 1 Z 5 StrSchG 2020). Die verantwortliche Person muss die Radonkonzentration innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit von einer ermächtigten Überwachungsstelle ermitteln lassen; bei Überschreitung des Referenzwerts sind innerhalb von 18 Monaten Maßnahmen zu setzen (§ 100). Ausnahmen regelt § 6 RnV.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsauskunft. Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut von StrSchG 2020 und RnV.

So entstehen die Zahlen

Alle Zahlen stammen aus der Sicht radon_gemeinde_current, die ausschließlich die Zeilen des aktiven, qualifizierten Releases liefert. Die Abfrage je Bundesland lautet:

SELECT
  gem_nr / 10000 AS bundesland_ziffer,
  count(*) AS flaechen,
  count(DISTINCT gem_nr) AS gemeinden,
  count(DISTINCT gem_nr) FILTER (WHERE potenzialklasse = 1) AS gemeinden_klasse_1,
  count(DISTINCT gem_nr) FILTER (WHERE potenzialklasse = 2) AS gemeinden_klasse_2,
  count(DISTINCT gem_nr) FILTER (WHERE potenzialklasse = 3) AS gemeinden_klasse_3
FROM radon_gemeinde_current
WHERE source_release_id = '1c31717f-2bc2-4a63-8afb-b04d2c45b64d'
GROUP BY 1
ORDER BY 1;

Sie lief am 28. September 2026 in einer schreibgeschützten Transaktion gegen die Produktionsdatenbank. Die Gesamtsummen (2.108 Flächen, Klassen 262/1.742/104) stimmen mit dem Provenienznachweis überein; jede Gemeinde hat genau eine Klasse. Die vollständigen Abfragen einschließlich der Bezirksauswertung liegen im Quellenpaket dieses Beitrags, ein Test prüft Summen, Anteile und Tabelle gegen dieselben Zeilen.

Wie LandNutzen Quellen, Datenstand und Grenzen allgemein ausweist, beschreibt die Methodik; den Unterschied zwischen Quellenstand und Abdeckung erklärt Datenstand und Abdeckung richtig lesen.

Quellen, Lizenz und Namensnennung

Datenquelle: Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Österreichische Fachstelle für Radon (AGES Linz), Radonpotenzialkarte der Republik Österreich (CC BY 4.0); Gemeindegrenzen: data.gv.at, geoland.at (CC BY 3.0)

  • Radonpotenzialkarte: Datensatz auf data.gv.at, Lizenz CC BY 4.0.
  • Gemeindegrenzen: data.gv.at, geoland.at, Lizenz CC BY 3.0.
  • Änderungshinweis: LandNutzen hat die Klassen je Gemeinde gezählt, Anteile berechnet und gerundet sowie Grafik und Tabelle erstellt. Geometrien werden nicht wiedergegeben.
  • Die AGES hat diese Auswertung weder erstellt noch geprüft und unterstützt sie nicht.

Korrekturweg

Fällt Ihnen ein Fehler oder eine überholte Zahl auf, nehmen wir Hinweise über /impressum#kontakt entgegen. Ein neuer aktiver Release, eine Novelle der Radonschutzverordnung oder eine geänderte Lizenz löst vor einer erneuten Veröffentlichung einen neuen Fakten- und Schlussreview aus.

Radonpotenzialklasse einer Adresse im Standort-Check ansehen

Fazit

Fast neun von zehn Gemeinden in Österreich sind Radonvorsorgegebiet, jede zwanzigste zusätzlich Radonschutzgebiet. Das Bild je Bundesland folgt der Verordnung: Ausnahmen gibt es nur bezirksweise, Radonschutzgebiete ballen sich in wenigen Bezirken Ober- und Niederösterreichs und Tirols. Für das eigene Haus ersetzt keine dieser Zahlen eine Messung.