Nutzungspotenzial-Report
Rathausplatz 1, 2230 Gänserndorf · erstellt 2026-08-26
Vor der Anzeige bitte zustimmen (§13 Haftung & Opt-in)
Dieser Report ist eine unverbindliche Ersteinschätzung des Nutzungs-Potenzials. Er ersetzt keine rechtsverbindliche Vermessung, keine Sachverständigenbewertung und keine Detailkalkulation. Alle Werte sind Grob-Schätzungen mit angegebener Bandbreite.
- Widmung: Widmungsangaben sind nur Indikation, keine rechtsverbindliche Auskunft der Gemeinde.
- Altlasten: Nicht-Listung im Altlastenkataster garantiert keine Schadstofffreiheit.
- Vermessung: Errechnete Flächen/Szenarien ersetzen keine rechtsverbindliche Vermessung.
- Kosten: Grob-Kostenschätzung nach ÖNORM B 1802-1, keine Sachverständigenbewertung im Sinne der GewO.
Hervorgehoben ist die Kataster-Parzelle, auf der der Adresspunkt liegt; angrenzende Parzellen sind hell umrandet. Im Grundsteuerkataster ist das Gebäude oft eine eigene kleine Parzelle — benachbarte Flächen können zur selben Liegenschaft gehören (maßgeblich ist das Grundbuch bzw. die Einlagezahl). Fläche aus Kartengeometrie (DKM ≠ Grundbuch, daher Toleranz). Parzelle oder Widmungsfläche anklicken zeigt Details.
Standort
- Adresse (eingegeben)
- Rathausplatz 1, 2230 Gänserndorf
- Normalisiert
- Rathaus, 1, Rathausplatz, Katastralgemeinde Gänserndorf, Gänserndorf, Bezirk Gänserndorf, Niederösterreich, 2230, Österreich
- Koordinate
- 48.34011, 16.71695
- Region
- Niederösterreich
Standort-Steckbrief
- Ampel grün: Zweitwohnsitz — keine Landes-VO-Beschränkung erfasst
- Ampel grün: Hochwasser — keine kartierte Zone
- Ampel grün: Altlasten — keine publizierte Altlast im Umkreis
- Ampel gelb: Radon — Radonvorsorgegebiet
- Ampel gelb: ÖV-Erschließung — Güteklasse D (A beste – G)
- Ampel grün: Nahversorgung (15 Min) — 5/5 Versorgungs-Kategorien fußläufig
- Ampel gelb: Denkmalschutz — gelistet — Veränderung/Abbruch BDA-bewilligungspflichtig
- Ampel grün: Breitband — ≥ 300 bis < 1000 Mbit/s
Überblick aller verfügbaren Indikatoren — Details in den Abschnitten unten. ↦ Karte blendet die Zone auf der Karte ein. Keine rechtsverbindliche Gesamtbewertung.
Grundstück (BEV)
- Grundstücksnummer
- 2678
- Katastralgemeinde
- KG 06006
- Kataster
- Grenzkataster — Grenzen rechtsverbindlich festgelegt · vermessungsgenau (cm-Bereich)
- Fläche (DKM)
- 517 m²
- Stand
- 2026-04-01
Exakte Geometrie + Fläche aus gespiegelter BEV-DKM (PostGIS). Fläche aus Kartengeometrie, DKM ≠ Grundbuch (Toleranzmarge).
Die Grenzpunkte sind koordinativ festgelegt und genießen Vertrauensschutz; die DKM-Geometrie ist als Planungsgrundlage belastbar. Für die Absteckung in der Natur und behördliche Verfahren ist weiterhin ein Vermessungsbefugter beizuziehen — eine neue Grenzverhandlung entfällt aber.
Grundstücksgeometrie und -fläche stammen aus der BEV-Digitalen Katastralmappe (DKM) und ersetzen keine rechtsverbindliche Vermessung. Verbindliche Grenzen und Flächen ergeben sich nur aus Grundbuch bzw. behördlicher Vermessung (Grenzkataster).
Flächenwidmung
Bauland (Wohn-/Mischnutzung) — grundsätzlich bebaubar; Bebauungsbestimmungen der Gemeinde maßgeblich.
Nur Indikation, nicht rechtsverbindlich · Stand 2024-04-21 · Quelle: Land NÖ Widmungsumhüllende (CC BY 4.0) · exakt gespiegelt (mit Geometrie)
Altlasten (historischer Bericht)
Nicht-Listung garantiert keine Schadstofffreiheit. Enthalten sind ausgewiesene Altlasten des Altlastenatlas (Datenstand siehe Quellenangabe). Verdachtsflächen gibt es seit 1.1.2025 rechtlich nicht mehr (ALSAG-Novelle BGBl. I Nr. 30/2024); die Erstabschätzungs-Flächen des GIS Altlasten (§ 18 Abs. 4 ALSAG) sind nicht enthalten. Keine rechtsverbindliche Auskunft. · Historischer Datenstand 2020-10-15
Brachflächen-Potenzialkarte 2024 (KI-Indikator)
Kein Potenzialhinweis im qualifizierten Datensatz am abgefragten Punkt.
KI-gestützter Potenzialhinweis. Keine amtliche Feststellung einer Brachfläche. Keine Aussage zu Verfügbarkeit, Eigentum, Kontamination oder Bebaubarkeit.
Modellstand 2024 · Layer-Revision 2025-10-21 · Release-ID 57e2e12b-e240-5287-a0c4-ee1edba795df · Quelle: BMLUK, KI-Potenzialkarte (2024); Bearbeitung: Umweltbundesamt (CC BY 4.0)
Breitband-Versorgung (Festnetz)
Max. Download: 177 Mbit/s
Die Breitband-Einstufung beruht auf dem Breitbandatlas (Breitbandbüro / BMWKMS) und gibt die maximal verfügbare Download-Geschwindigkeit der Festnetz-Versorgung je 100×100-m-Rasterzelle über alle Infrastruktur-Anbieter an. Sie ist ein Indikator für die Versorgungslage, keine Zusage eines bestimmten Anschlusses oder Tarifs — die tatsächlich realisierbare Bandbreite hängt von Anbieter, Hausanschluss und Produkt ab. Mobilfunk ist nicht berücksichtigt. · Stand 2026-08-26 · Quelle: Breitbandatlas, Breitbandbüro / BMWKMS (CC BY 3.0 AT)
Umgebungslärm (Hauptquellen)
Die Lärm-Einstufung beruht auf den strategischen Lärmkarten der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, Runde 2022), veröffentlicht über laerminfo.at (Umweltbundesamt). Dargestellt sind die berechneten (nicht gemessenen) Mittelungspegel Lden (Tag-Abend-Nacht) und Lnight (Nacht) in einer Berechnungshöhe von 4 m über dem Boden. Erfasst sind ausschließlich die Hauptlärmquellen oberhalb der EU-Meldeschwellen — Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, strategisch kartierter Flugverkehr und IPPC-Industrieanlagen in ausgewiesenen Ballungsräumen; lokaler Straßen-, Nachbarschafts-, nicht kartierter Flug- und sonstiger Gewerbelärm ist nicht enthalten. Die Anzeige ist ein Indikator, keine Messung: die tatsächlich wahrgenommene Belastung hängt zusätzlich von Geschoss, Ausrichtung, Fenstern, Abschirmung und Abstand ab. „Keine kartierte Belastung“ bedeutet, dass an diesem Punkt keine Hauptquellen-Zone ausgewiesen ist — keine Garantie für Ruhe. Die Ampel ist ein Screening auf Basis der EU-Lärmkarten und ersetzt kein schalltechnisches Gutachten; Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen richten sich nach eigenen, teils niedrigeren Grenzwerten. · Abruf 2026-08-26 · Datenquelle: www.laerminfo.at (CC BY 4.0)
ÖV-Erschließung (Güteklassen)
ÖV-Güteklasse D — Basis-Erschließung: ÖV vorhanden, Bedienqualität/Takt eingeschränkt.
Die ÖV-Güteklassen (A beste bis G) sind das österreichweit einheitliche ÖROK-Modell zur Bewertung der ÖV-Erschließungsqualität: Kategorie der Haltestelle (Verkehrsmittel und Bedienintervall) kombiniert mit der fußläufigen Entfernung. Datengrundlage ist die jährliche Veröffentlichung von ÖROK/BMIMI (bereitgestellt über AustriaTech, mobilitydata.gv.at) zu einem Fahrplan-Referenzdatum. Die Anzeige ist ein Lage-Indikator, keine Fahrplanauskunft — das tatsächliche Angebot kann sich ändern. „Keine Güteklasse“ bedeutet: keine nach dem ÖROK-Modell ausreichend bediente Haltestelle in Gehdistanz; es begründet keinen Anspruch auf ein ÖV-Angebot. Bedarfsgesteuerte Angebote (z. B. Mikro-ÖV, Rufbus, Anrufsammeltaxi) sind im Güteklassen-Modell nicht abgebildet. · Stand 2025-10-29 · Quelle: ÖROK/BMIMI, ÖV-Güteklassen (AustriaTech, mobilitydata.gv.at)
Nahversorgung / 15-Minuten-Score
- ✓ Nahversorger
- ✓ Bildung
- ✓ Gesundheit
- ✓ Gastro
- ✓ Grünraum
5 von 5 Versorgungs-Kategorien fußläufig erreichbar — Nahversorgung weitgehend in Gehdistanz.
Der Nahversorgungs-/15-Minuten-Score ist ein Präsenz-Indikator: er zählt, in wie vielen von fünf Versorgungs-Kategorien (Nahversorger, Bildung, Gesundheit, Gastronomie, Grün-/Erholungsraum) mindestens eine Einrichtung innerhalb von rund 900 m (≈ 15 Minuten Gehweg im Wegenetz) liegt. Es ist keine gewichtete Erreichbarkeits- oder Gehweg-Routing-Analyse; die Distanz ist eine Luftlinien-Näherung. Die ÖV-Erschließung wird separat über die ÖV-Güteklasse ausgewiesen. Datengrundlage ist OpenStreetMap (© OpenStreetMap contributors, ODbL 1.0, openstreetmap.org/copyright) als Daten-Extrakt zu einem Stichtag. Die OSM-Erfassung variiert lokal stark, einzelne Einrichtungen können fehlen oder veraltet sein — keine Vollständigkeits- oder Öffnungszeiten-Garantie. Für daraus abgeleitete Datenbank-Exporte gilt die ODbL-Share-Alike-Pflicht. · Stand 2026-06-21 · Quelle: © OpenStreetMap contributors, ODbL 1.0 · openstreetmap.org/copyright
Hochwasser (Abflussbereiche)
Die Hochwasser-Einstufung beruht auf den Hochwasserabflussbereichen des Landes Niederösterreich (data.noe.gv.at) für die Jährlichkeiten HQ30 (häufig), HQ100 (Bemessungshochwasser) und HQ300 (selten). Sie ist ein Indikator und ersetzt keinen Gefahrenzonenplan und kein wasserbautechnisches Gutachten — die tatsächliche Gefährdung hängt von Geländehöhe, Schutzbauten, Abflussverhalten und baulichen Maßnahmen ab. „Keine kartierte Zone“ bedeutet, dass der Punkt außerhalb der ausgewiesenen Abflussbereiche liegt — keine Garantie gegen Überflutung (z. B. durch kleine Gerinne, Oberflächen-/Starkregen oder außerhalb Niederösterreichs nicht erfasste Flächen). · Stand 2024-11-17 · Quelle: Land Niederösterreich, data.noe.gv.at (CC BY 4.0)
LandNutzen normalisiert die amtlichen Geometrien technisch und leitet daraus einen punktbezogenen Hochwasserindikator ab. Das Land Niederösterreich unterstützt oder bestätigt diesen LandNutzen-Report nicht.
Wildbach & Lawine (Gefahrenzonenplan)
Die Gefahrenzonen-Einstufung beruht auf dem Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV/BML). Erfasst sind Wildbach- und Lawinengefahren — nur in Gemeinden mit ausgewiesenem Gefahrenzonenplan (überwiegend alpiner Raum). Rote Zone = ständige Gefährdung (Bebauung in der Regel ausgeschlossen), Gelbe Zone = Gefährdung mit Auflagen. Der Raumrelevante Bereich ist dagegen keine erhobene Gefahrenzone, sondern ein Planungs-Hinweis der WLV und wird deshalb ohne Warnfarbe angezeigt. Die Anzeige ist ein Indikator, kein Gutachten: die rechtsverbindliche Zonen-Auskunft und konkrete Bauauflagen ergeben sich aus dem Gefahrenzonenplan der Gemeinde bzw. der zuständigen Dienststelle der WLV. „Keine Zone“ bedeutet, dass an diesem Punkt keine Wildbach-/Lawinen-Gefahrenzone ausgewiesen ist — keine Garantie gegen Naturgefahren (z. B. außerhalb erfasster Einzugsgebiete). · Stand 2026-08-26 · Quelle: Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV/BML)
Schutzgebiete (Natur & Wasser)
- Wasserschongebiet: Regionalprogramm Marchfeld
Die Schutzgebiets-Einstufung beruht auf den Natur- und Wasserschutz-Layern des Landes Niederösterreich (data.noe.gv.at): Naturschutz-, Europaschutz- (Natura 2000), Landschaftsschutzgebiete, National- und Naturparke sowie wasserrechtliche Schutz- und Schongebiete. Ein Treffer ist ein Indikator für mögliche Bewilligungspflichten, Bauverbote oder Auflagen — die konkreten Regeln und Grenzen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Verordnung und der zuständigen Behörde, nicht aus dieser Anzeige. Kein Treffer bedeutet, dass an diesem Punkt kein kartiertes Schutzgebiet ausgewiesen ist — keine Garantie, dass keinerlei Beschränkungen gelten (andere Instrumente können greifen). Erfasst ist Niederösterreich. · Stand 2026-08-26 · Quelle: Land Niederösterreich, data.noe.gv.at (CC BY 4.0)
Denkmalschutz
Die Nutzung bleibt möglich; Veränderung, Restaurierung und Abbruch sind bewilligungspflichtig (Bundesdenkmalamt).
- Rathaus, ehem. Schloss — Denkmalschutz per Verordnung
In der Gemeinde Gänserndorf: 10 denkmalgeschützte Objekte (gesamt).
Denkmalgeschützte Nachbarparzellen: nicht geprüft.
Die Denkmalschutz-Einstufung beruht auf dem Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamts (§3 DMSG, Niederösterreich) und gleicht das Grundstück parzellenscharf über Katastralgemeinde + Grundstücksnummer ab. Sie ist ein Indikator: Ensembles, Umgebungsschutz und nicht parzellengenau geführte Einträge sind nicht erfasst, und die Liste ist laut BDA nicht rechtsverbindlich. „Nicht gelistet“ bedeutet keinen Bestandsschutz vor künftiger Unterschutzstellung. Bei denkmalgeschützten Objekten sind Veränderung, Restaurierung und Abbruch bewilligungspflichtig (Bundesdenkmalamt) — verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich das BDA. · Stand 2026-08-26 · Quelle: Bundesdenkmalamt, Denkmalverzeichnis (§3 DMSG)
Zweitwohnsitz-Beschränkung (Gemeinde)
Gemeinde in keiner erfassten Landes-VO als Beschränkungsgemeinde gelistet (kein landesweites Zweitwohnsitz-Regime am Standort).
Der Indikator zeigt, ob die Gemeinde in einer geltenden landesgesetzlichen Verordnung als Zweitwohnung-/Freizeitwohnsitz-Beschränkungsgemeinde geführt wird (Datengrundlage: RIS Landesrecht). Einschlägig ist das für die Nutzung als Freizeit-/Zweitwohnsitz — nicht für Hauptwohnsitz-Wohnen; gewerbliche Beherbergung ist von solchen Beschränkungen nicht erfasst. Bei Nicht-Hauptwohnsitz-Nutzung können zusätzlich eine Zweitwohnsitzabgabe und melderechtliche Pflichten relevant sein — auch außerhalb von Beschränkungsgemeinden. Das ist eine Indikation, KEINE Rechtsauskunft: maßgeblich ist ausschließlich die jeweils aktuelle Fassung der Verordnung im RIS sowie die verbindliche Auskunft der Gemeinde bzw. der Grundverkehrs-/Raumordnungsbehörde. „Nicht erfasst“ bedeutet nur, dass die Gemeinde in keiner der erfassten Landes-Verordnungen gelistet ist — nicht, dass keinerlei Einschränkung (z. B. Vertragsraumordnung, Bebauungsplan) besteht. Aktuell erfasste Bundesländer: Salzburg. Für Niederösterreich existiert derzeit keine landesweite Zweitwohnsitz-Beschränkungs-Verordnung. · Stand 2024-03-01 · Quelle: RIS Landesrecht
Radon-Indikator (Gemeinde)
Gemeinde: Gänserndorf (Bezirk Gänserndorf)
Die Radon-Einstufung beruht auf der Radonpotenzialkarte ÖNRAP/AGES und der Radonschutzverordnung (BGBl. II Nr. 470/2020). Sie gilt immer für die gesamte Gemeinde — die tatsächliche Radon-Konzentration auf der konkreten Parzelle hängt zusätzlich von Untergrund, Bauweise und Lüftung ab. Diese Anzeige ist ein Indikator, keine rechtsverbindliche Aussage und ersetzt keine Messung. Im Radonschutzgebiet sind bei Neubau bauliche Schutzmaßnahmen verpflichtend (Strahlenschutzgesetz 2020). Eine Indoor-Radonmessung wird in den Klassen 2 und 3 sowie in Vorsorge-/Schutzgebieten empfohlen. · Stand 2026-08-26 · Quelle: AGES / BMLUK, Radonkarte Österreich (CC BY 4.0)
Klimaprofil (Referenzjahr 2025)
- Jahresmittel-Temp.
- 11.9 °C
- Jahresniederschlag
- 467.7 mm
- Sonnenstunden/Jahr
- 2121.7 h
SPARTACUS v3 · Datenstand 2025 · 1-km-Raster
Datenquelle: GeoSphere Austria - https://data.hub.geosphere.at · Lizenz (CC-BY-4.0) · Nutzungsbedingungen
Das 1-km-Raster ist ein regionaler Klimaindikator und weder Messung noch Prognose für eine einzelne Parzelle.
Technische Provenienz
Release 81ef8803-2d64-5d30-9d7f-cd526ce57e69 · EPSG:3416 · Rasterzelle 650500/498500
Hitzebelastung (historisches Mittel 1991–2020)
Der Klima-Block zeigt Temperatur- und Niederschlagswerte des ausgewiesenen Referenzjahrs. Die Hitzebelastung zählt aus derselben SPARTACUS-Temperaturdatenfamilie im langjährigen Mittel 1991–2020 die Tage über den Hitzeschwellen — also wie oft es heiß wird, nicht wie warm es im Mittel ist.
- Hitzetage (≥ 30 °C)
- 21,6 Tage/Jahr
- Extreme Hitzetage (≥ 35 °C)
- 1,8 Tage/Jahr
- Tropennächte (≥ 20 °C)
- 4,0 Tage/Jahr
- Hitzewellentage (Kysely)
- 19,6 Tage/Jahr
HORA v1 · Klimaperiode 1991–2020 · 1-km-Raster
Datenquelle: GeoSphere Austria - https://data.hub.geosphere.at · Lizenz (CC-BY-4.0) · Nutzungsbedingungen
Historisches Mittel der Klimaperiode 1991–2020 im 1-km-Raster; regionaler Klimaindikator, keine aktuelle Jahresbeobachtung, keine Prognose und keine parzellenscharfe Messung.
LandNutzen rekonstruiert die mittlere Anzahl der Tage pro Jahr aus unveränderten ganzzahligen Summen über 30 Jahre und rundet ausschließlich die Darstellung auf eine Nachkommastelle.
GeoSphere Austria bestätigt oder unterstützt diese LandNutzen-Auswertung nicht.
Technische Provenienz
Release d90ef5c8-17af-5de0-a4e7-22e01f78f164 · EPSG:3416 · Rasterzelle 650500/498500
Pendeln & Arbeitsplätze (Gemeinde Gänserndorf)
76,7 % der erwerbstätigen Wohnbevölkerung pendeln aus (2024) · 5.742 Beschäftigte in 1.046 Arbeitsstätten am Ort
- Auspendler:innenanteil
- 76,7 %
- Erwerbstätigenquote (15–64)
- 73,4 %
- Arbeitsstätten
- 1.046
- Beschäftigte am Arbeitsort
- 5.742
Pendel- und Arbeitsplatz-Kennzahlen stammen aus der Abgestimmten Erwerbsstatistik und Arbeitsstättenzählung der Statistik Austria (jährlich, Stichtag 31. Oktober; Registerauswertung, keine Vollerhebung vor Ort). Die Werte beschreiben die GEMEINDE, nicht das einzelne Grundstück, und erscheinen mit rund eineinhalb Jahren Verzug. Der Auspendler:innenanteil bezieht sich auf die Erwerbstätigen am Wohnort. Indikator, kein Gutachten. · Berichtsjahr 2024 · Stand 2026-06-09 · Quelle: Statistik Austria, Abgestimmte Erwerbsstatistik und Arbeitsstättenzählung (CC BY 4.0)
Bevölkerungsdynamik (Gemeinde Gänserndorf)
12.348 Einwohner:innen zum 1.1.2026 · +4,4 % in fünf Jahren · Wanderungssaldo 2025: +89 (Binnen +104, Ausland -15)
- Einwohner:innen (1.1.2026)
- 12.348
- Veränderung 1 Jahr
- +63
- Veränderung 5 Jahre
- +4,4 %
- Wanderungssaldo 2025
- +89
Die Bevölkerungsdynamik beschreibt die GEMEINDE, nicht das einzelne Grundstück: Bevölkerungsstand jeweils zum 1. Jänner und Wanderungssalden (Zu- und Wegzüge über die Gemeindegrenze, getrennt nach Binnen- und Auslandswanderung) laut Statistik Austria. Umzüge innerhalb der Gemeinde sind in den Salden nicht enthalten. Eine Geburten-/Sterbebilanz je Gemeinde ist in den offenen Daten nicht verfügbar und wird deshalb nicht ausgewiesen. Die Statistik erscheint mit rund einem halben Jahr Verzug. Indikator, kein Gutachten. · Stand 2026-06-29 · Quelle: Statistik Austria, Bevölkerungsstand und Wanderungsstatistik (CC BY 4.0)
Bahnanbindung (nächste Station)
Gänserndorf Bahnhof, 1,1 km Luftlinie · 146 Halte je Werktag · Spitze 7–8 Uhr: 12
- Halte je Werktag
- 146
- Samstag / Sonntag
- 116 / 115
- Häufigste Ziele
- Wien Liesing (33), Wiener Neustadt Hauptbahnhof (25), Marchegg Bahnhof (18)
Die Bahnanbindung zählt die im ÖBB-Fahrplan geplanten Halte an der nächstgelegenen Station (beide Richtungen). Gezählt wird an je einem typischen Referenztag für Werktag, Samstag und Sonntag — dem Median-Tag des Fahrplanjahres; einzelne Feiertage, Baustellen- oder Sonderfahrpläne weichen davon ab. Grundlage ist der Soll-Fahrplan der ÖBB-Personenverkehr AG: Regionalbusse und Verkehrsverbund-Linien sind darin nicht enthalten, das tatsächliche ÖV-Angebot am Ort kann also größer sein. Die Entfernung ist Luftlinie, kein Gehweg. Indikator, keine Fahrplanauskunft. · Fahrplan ab 2025-12-14 · Quelle: ÖBB Open Data, Soll-Fahrplan GTFS (CC BY 4.0)
Erdbebenzone (ÖNORM B 1998-1)
Zone 2 — Wert für Gänserndorf (2230), 392 m entfernt
- Gefahrenzone (ÖNORM B 1998-1)
- Zone 2 von 0–4
- Zugeordneter Ort
- Gänserndorf (2230)
- Referenzwert EGA
- 0,6
- Referenzwert PGA
- 0,8
Die Erdbebenzone stammt aus der Karte der Erdbebengefährdung der GeoSphere Austria und folgt der ÖNORM B 1998-1 (Eurocode 8). Die Norm ordnet die Zone einem Ort zu, nicht einem Grundstück — angegeben ist deshalb immer der nächstgelegene Ort samt Entfernung. Die Kartengenauigkeit der Quelle beträgt rund 2 km, weil sich Erdbeben nicht genauer lokalisieren lassen. Die Zone ist ein Eingangswert für die Tragwerksbemessung; welche baulichen Anforderungen daraus folgen, beurteilt der Tragwerksplaner. Indikator, keine Bemessung und kein Baugrundgutachten. · Stand 2026-03-27 · Quelle: GeoSphere Austria, Erdbebengefährdung nach ÖNORM B 1998-1 (CC BY 4.0)
Umgebungsstruktur (Local Climate Zones)
locker bebaut, niedrige Gebäude mit Grünflächen („Open lowrise“) — häufigste Klasse in 14 von 25 Rasterzellen des Nachbarschafts-Fensters, mittlere Modell-Konfidenz 82 %
- LCZ-Klasse (Stewart & Oke)
- 6 — Open lowrise
- Anteil im Fenster (5 × 5 Zellen)
- 14 von 25 Zellen
- Modell-Konfidenz
- 82 %
Die Umgebungsstruktur beschreibt die häufigste Local-Climate-Zone-Klasse (Stewart & Oke 2012) in einem Fenster von 5 × 5 Rasterzellen um die Adresse (rund 500 m Nord-Süd × 335 m Ost-West) — eine Aussage über die Nachbarschaft, nicht über das einzelne Grundstück. Die Karte entsteht aus Satellitendaten und maschinellem Lernen (Demuzere et al. 2022, Rasterweite ~100 m in Nord-Süd-Richtung, nominal für 2018); angegeben sind deshalb immer auch der Anteil der Klasse im Fenster und die mittlere Modell-Konfidenz. Strukturbeschreibung, keine Bewertung und keine Klimamessung. · Nominaljahr 2018 · Quelle: Demuzere et al. (2022), Global map of Local Climate Zones v3 (CC BY 4.0)
Boden (landwirtschaftliche Bodenkartierung)
Am Punkt nicht kartiert — die eBOD erfasst nur landwirtschaftlich genutzte Flächen (Abdeckungslücke, kein Befund über den Boden).
Die digitale Bodenkarte (eBOD) des Bundesforschungszentrums für Wald (BFW) kartiert ausschließlich LANDWIRTSCHAFTLICH genutzte Flächen — bebaute Grundstücke tragen systematisch keine Bodendaten; „nicht kartiert“ ist eine Abdeckungslücke der Karte, kein Befund über den Boden. Die zugrunde liegenden Felderhebungen liegen teils Jahrzehnte zurück; Bodenverhältnisse können sich seither verändert haben. Kontext für flächenbezogene Nutzungen (z. B. Freiflächen-PV, Grünland) — Indikator, kein Bodengutachten. · Stand 2024-10-25 · Quelle: BFW, Digitale Bodenkarte eBOD (CC BY 4.0)
Nutzungsszenarien
draft-2026-08-05-spartacus-v3Entwurfs-Regelwerk, fachlich unbestätigt. Die Szenarien beruhen auf einem KI-Strawman (Briefing + ÖNORM B 1802-1 / Heft 3/2025), der noch nicht von einem Sachverständigen/Raumplaner validiert wurde — keine fachliche Empfehlung, keine Förderzusage. Werte (insb. angenommene Nutzfläche) sind Platzhalter.
Standort-Faktoren, die jede Nutzung betreffen
- zu prüfen: Radon
- zu prüfen: ÖV-Erschließung
- zu prüfen: Schutzgebiete
- zu prüfen: Denkmalschutz
Reine Übersicht der nicht-grünen Indikatoren aus dem Steckbrief — keine Gesamtbewertung. Details in den Abschnitten oben.
≈ 276 946 € (221 557–332 335 €, ±20 %)
- Bestand/Umbau (Heft 3 NÖ gehoben): 244 608 €
- Heizungstausch (KPC-förderfähig): 25 000 €
- Außenanlagen: 7 338 €
- ▲ Bauland Wohn-/Mischnutzung baureif [Richtwert]
- ▼ Denkmalschutz — Veränderung/Umbau/Abbruch bewilligungspflichtig (Bundesdenkmalamt) [Annahme]
≈ 105 300 € (84 240–126 360 €, ±20 %)
78 kWp → 92 352 kWh/Jahr ≈ 24 750 €/Jahr
- PV-Anlage 78 kWp: 105 300 €
- ▼ Denkmalschutz — PV-Errichtung am Objekt bewilligungspflichtig (Bundesdenkmalamt) [Annahme]
≈ 256 838 € (205 470–308 206 €, ±20 %)
- Bestand/Umbau (Heft 3 NÖ normal): 244 608 €
- Aufschließung/Zufahrt: 12 230 €
- ▲ Betriebs-/Bauland geeignet [Richtwert]
- ▼ Denkmalschutz — Veränderung/Umbau/Abbruch bewilligungspflichtig (Bundesdenkmalamt) [Annahme]
≈ 137 592 € (110 074–165 110 €, ±20 %)
- Bestand/Umbau (Heft 3 NÖ normal): 137 592 €
- ▼ Denkmalschutz — Veränderung/Umbau/Abbruch bewilligungspflichtig (Bundesdenkmalamt) [Annahme]
≈ 263 424 € (210 739–316 109 €, ±20 %)
- Bestand/Umbau (Heft 3 NÖ gehoben): 263 424 €
- ▲ Bau-/Mischnutzung für Büro geeignet [Annahme]
- ▼ Denkmalschutz — Veränderung/Umbau/Abbruch bewilligungspflichtig (Bundesdenkmalamt) [Annahme]
≈ 369 852 € (295 882–443 822 €, ±20 %)
- Bestand/Umbau (Heft 3 NÖ hochwertig): 369 852 €
- ▲ Bau-/Misch-/Sondernutzung geeignet [Annahme]
- ▼ Denkmalschutz — Veränderung/Umbau/Abbruch bewilligungspflichtig (Bundesdenkmalamt) [Annahme]
Mögliche Förderungen (Entwurf — Beträge zu validieren)
- KPC Flächenrecycling / Altlastenmanagement (KPC) — bis 75 %, max. 60 000 € — Wiedernutzbarmachung Brache/Altstandort; Konzeptförderung
- KPC Sauber Heizen / Wärmepumpe (KPC) — bis 35 % — Heizungstausch auf erneuerbares System
- KPC Photovoltaik-Anlagen (KPC) — PV-Errichtung; Satz fördercall-abhängig
- LEADER Regionalentwicklung NÖ (LEADER) — Regional wirksames Projekt, LAG-abhängig
- KMU.DIGITAL (KMU.DIGITAL) — Digitalisierungs-Beratung/-Umsetzung KMU
- aws Digitalisierung (aws) — Digitalisierungs-Investition Unternehmen
ÖNORM B 1802-1:2022 + Heft 3/2025 + BPI Q-aktuell · Grob-Kostenschätzung, ersetzt keine Detailkalkulation durch Sachverständigen/Planer
Noch nicht im Report (transparente Lücken)
- hora_hochwasser — HORA-Hochwasser/Gefahren folgen (ADR-0014, LFRZ-Lizenz offen)
- hist_nutzung_wien — Historische Nutzung bleibt ohne eindeutig registrierten und freigegebenen Quellen-Release neutral.
- erreichbarkeit — Erreichbarkeit bleibt bis zur eindeutigen Registry-Zuordnung ihrer Datengrundlagen neutral.
- szenario_regelwerk — Szenarien aus KI-Strawman-Regelwerk (config/*.draft.json) — fachlich von Magnus zu validieren (SCENARIO-RULES-DRAFT.md)